Häufig gestellte Fragen
COVID-19 Beschränkungen und Hygienemaßnahmen
- Personen mit den typischen Symptomen einer Covid-19-Infektion ist die Teilnahme nicht gestattet.
- Der Hubschrauber wird entsprechend des Hygienekonzepts regelmäßig desinfiziert.
Stand: 13. Februar 2023
FAQ zu Rundflügen
Tickets für Rundflüge können direkt über unseren Shop gebucht werden. Abweichende Lieferadressen können im Bestellvorgang angegeben werden.
Nach der Bestellung erhält der Käufer die Tickets in einem Geschenkumschlag zusammen mit der Rechnung von uns auf dem Postwege. Jedem Ticket liegt ein Formular „Fluganmeldung“ bei. Dieses ist vom Fluggast unmittelbar nach Ticketerhalt auszufüllen und per E-Mail oder Fax an uns zurückzuschicken.
Sobald uns die ausgefüllte Fluganmeldung vorliegt und die dazugehörige Rechnung beglichen wurde, ist der Fluggast in unserer Datenbank erfasst. Ab diesen Zeitpunkt erhält er von uns regelmäßig Terminvorschläge für den Flug, die von ihm entsprechend abgelehnt oder bestätigt werden müssen.
Bestätigt der Fluggast einen Termin oder wurde bereits bei Ticketbuchung ein fester Termin vereinbart, erhält der Fluggast 3-4 Tage vor Abflug von uns eine Flugbestätigung mit allen Details sowie einer Anfahrtsbeschreibung per E-Mail.
Bei einem Einzelticket wird ein Sitzplatz für eine einzige Person gebucht. Gebuchte Einzeltickets werden grundsätzlich an von uns vorgegebenen Wochenend-Sammelterminen bedient. Im Hubschrauber ist Platz für 4 Passagiere. Damit der Hubschrauber auch an diesen Terminen stets mit insgesamt 4 Fluggästen besetzt ist, werden die 4er-Gruppen von uns, unter Berücksichtigung der Passagiergewichte, zusammengestellt.
Falls Sie mehrere Einzeltickets bestellen, fliegen die Gäste selbstverständlich zusammen, sofern sie das zulässige Gesamtgewicht der Gruppe nicht überschreiten.
Dieses Produkt passt zu Ihnen, wenn Sie:
- 1 – 3 Tickets erwerben/verschenken möchten
- Tickets verschenken möchten und noch nicht wissen, wann der Beschenkte den Flug antreten kann / möchte
- zeitlich flexibel sind und den Flug ohnehin nur am Wochenende antreten möchten
Bei der Buchung eines exklusiven Rundfluges ist, vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Hubschraubers, die Wahl eines Wunschtermins (Tag / Uhrzeit) möglich. Der Hubschrauber ist bei diesem Produkt komplett „gechartert“, sodass in dem Buchungspreis die Teilnahme von 1 bis 4 Fluggästen enthalten ist.
Dieses Produkt passt zu Ihnen, wenn Sie:
- einen festen Wunschtermin, insbesondere unter der Woche, haben
- ohnehin mit einer Gruppe von 4 Personen fliegen möchten
- nicht mit fremden Gästen zusammen fliegen möchten (z.B. Heiratsantrag, Hochzeitstag, runder Geburtstag, etc.)
- die Flugroute frei wählen möchten – z.B. mal das eigene Haus von oben sehen wollen
Wenn Sie einen exklusiven Rundflug mit konkretem Wunschtermin buchen möchten, kontaktieren Sie uns bitte unbedingt VOR der Buchung, um die Verfügbarkeit des Hubschraubers abzuklären.
Für die Teilnahme an dem Flug gilt für Kinder ein Mindestalter von 2 Jahren. Aus versicherungsrechtlichen Gründen müssen auch Kinder im Helikopter bereits auf einem eigenen Sitzplatz sitzen. Sie erhalten daher keinen Rabatt.
Flüge können ein Jahr ab Ausstellung des Flugtickets angetreten werden.
Sollte Ihnen die Teilnahme innerhalb dieses Zeitraums nicht möglich sein, kontaktieren Sie uns bitte unbedingt vor
Ablauf der auf dem Ticket angegebenen Gültigkeit, sodass wir eine
Verlängerung veranlassen können. Voraussetzung für eine Verlängerung
ist, dass uns das ausgefüllte Formular „Fluganmeldung“ innerhalb des
Gültigkeitszeitraums übermittelt wird. Für die Verlängerung fallen keine
Gebühren an, allerdings behalten wir uns im Falle einer
Ticketpreiserhöhung vor, den Differenzbetrag zwischen Kaufpreis und
Ticketpreis zum Zeitpunkt des Ablaufs in Rechnung zu stellen.
Beispiel:
Das Flugticket wurde in 12/2022 für 209€
gekauft und soll in 12/2023 um 6 Monate verlängert werden. Aufgrund erheblich gestiegener Kraftstoffpreise
und Landegebühren liegt der Ticketpreis in 12/2023 bei 229€. Somit würden wir bei
einer Verlängerung 20,00€ in Rechnung stellen.
Flüge können ein Jahr ab Ausstellung des Flugtickets angetreten werden.
Sollte Ihnen die Teilnahme innerhalb dieses Zeitraums nicht möglich sein, kontaktieren Sie uns bitte unbedingt vor
Ablauf der auf dem Ticket angegebenen Gültigkeit, sodass wir eine
Verlängerung veranlassen können. Voraussetzung für eine Verlängerung
ist, dass uns das ausgefüllte Formular „Fluganmeldung“ innerhalb des
Gültigkeitszeitraums übermittelt wird. Für die Verlängerung fallen keine
Gebühren an, allerdings behalten wir uns im Falle einer
Ticketpreiserhöhung vor, den Differenzbetrag zwischen Kaufpreis und
Ticketpreis zum Zeitpunkt des Ablaufs in Rechnung zu stellen.
Beispiel:
Das Flugticket wurde in 12/2022 für 209€
gekauft und soll in 12/2023 um 6 Monate verlängert werden. Aufgrund erheblich gestiegener Kraftstoffpreise
und Landegebühren liegt der Ticketpreis in 12/2023 bei 229€. Somit würden wir bei
einer Verlängerung 20,00€ in Rechnung stellen.
Das gesamte Hamburger Stadtgebiet liegt im kontrollierten Luftraum des Hamburger Flughafens Fuhlsbüttel. Flüge in diesem Luftraum unterliegen somit den Flugverkehrskontrollfreigaben der Deutschen Flugsicherung DFS. Sofern seitens der Flugsicherung keine Einschränkungen bestehen und das Wetter einen Überflug zulässt, sind in unseren Rundflügen grundsätzlich folgende Sehenswürdigkeiten als Routenpunkte enthalten.
- Stadtpark
- Binnen- und Außenalster
- Hamburger Rathaus / Innenstadt
- Jungfernstieg
- Elbe
- Elbbrücken
- Messegelände CCH
- Planten un Blomen
- Speicherstadt
- Hafencity
- Elbphilharmonie
- Landungsbrücken
- Gesamtes Hafengebiet / Containerterminals
- Werftgelände der Blohm und Voss
- Köhlbrandbrücke
- A7 / Elbtunnel
- Cruise Terminals
- Airbus Finkenwerder
Bei den exklusiven Rundflügen über 30, 45 und 60 Minuten können weitere, individuelle Wunschziele angeflogen oder es kann mehr Zeit über den einzelnen Sehenswürdigkeiten verbracht werden.
Bei exklusiven Rundflügen kann der Abflugtag/ die Abflugzeit, vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Hubschraubers, frei gewählt werden.
Für die Einlösung von Einzeltickets erhält der Ticketinhaber von uns regelmäßig Vorschläge für Wochenendtermine und kann diese annehmen oder ablehnen.
Sie erhalten 3-4 Tage vor Abflug von uns eine Flugbestätigung mit allen Details sowie einer Anfahrtsbeschreibung per E-Mail. Bis zu diesem Zeitpunkt kann ein Flugtermin durch den Fluggast abgesagt und/oder auf einen anderen Termin verschoben werden.
Da mit Übersendung der Flugbestätigung die Gruppenzusammenstellung und Tagesplanung final abgeschlossen ist, kann ab diesem Zeitpunkt ein Termin durch den Kunden nicht mehr abgesagt oder verschoben werden.
Allerdings besteht bis zum Flugtag die Möglichkeit, dass der Kunde das Ticket auf eine andere Person überträgt. Um eine sichere Flugdurchführung zu gewährleisten, ist hierbei entscheidend, dass diese (Ersatz-)Person nicht schwerer als der ursprünglich eingeplante Fluggast ist.
Wünsche können am Flugtag gerne geäußert werden. Wir bemühen uns, diese zu berücksichtigen, sofern flugbetrieblich nichts dagegen spricht. Grundsätzlich werden die Sitzplätze durch uns unter Berücksichtigung der Passagiergewichte, Körpergröße und anderer Faktoren (z.B. körperliche und geistige Einschränkungen) vergeben.
In unserem derzeitig eingesetzten Hubschraubermuster können 4 Fluggäste + Pilot mitfliegen. Dabei sitzen 3 Gäste auf einer erhöhten Sitzbank hinten und ein Gast auf dem Sitzplatz des Co-Piloten. Der Hubschrauber ist so konstruiert, dass eine gute Sicht von allen Sitzplätzen gewährleistet ist.
Dies ist abhängig von den Flugverkehrskontrollfreigaben, dem Wetter und dem Gebiet, welches überflogen wird. Üblicherweise liegt die Flughöhe zwischen 150m und 600m.
Selbstverständlich dürfen Sie während des Fluges filmen und fotografieren. Allerdings dürfen die Aufnahmen den Piloten nicht bei seiner Tätigkeit behindern.
Stabilisierte Kamera-Gimbals und ähnliche Geräte, welche über eine Funkauslösung verfügen, dürfen an Bord nicht verwendet werden, da diese die Funkgeräte des Hubschraubers stören können.
Ja. Sie erhalten vor Abflug ein desinfiziertes Headset. Dieses reduziert den Geräuschpegel im Hubschrauber und ermöglicht die Kommunikation mit dem Piloten und den anderen Fluggästen.
- Mindestalter: 2 Jahre
- Maximalgewicht: bei 4 Personen insgesamt 340 kg bzw. 110 kg maximales Passagiergewicht (inkl. Kleidung und Schuhwerk)
- keine Einschränkungen durch medizinische Befunde, die einen Aufenthalt in einem Luftfahrzeug ausschließen. Bei geistigen oder körperlichen Behinderungen ist die medizinische Unbedenklichkeit vorab ärztlich abzuklären und vor Ticketbuchung grundsätzlich Rücksprache mit uns zu halten.
Unsere Rundflüge finden ausschließlich unter Sichtflugregeln (VFR) statt. Hierfür hat der Gesetzgeber konkrete Wetterminima (VMC) definiert, welche von uns zwingend einzuhalten sind. Entscheidend für die Durchführbarkeit des Fluges sind:
- Wolkenuntergrenzen
- Sichtweiten
- signifikante Wettererscheinungen (z.B. Gewitter, starker Niederschlag, Vereisungsbedingungen)
- Wind / Turbolenz
Für eine möglichst genaue Wettervorhersage, holen wir stets am Morgen des jeweiligen Flugtermins eine Beratung über den Deutschen Flugwetterdienst (DWD) ein. Daher sind alle Fluggäste angehalten, die Durchführbarkeit ihres Fluges am konkreten Flugtermin vorab telefonisch mit uns abzuklären. Ab wie viel Uhr die Informationen bei uns unter welcher Telefonnummer abgefragt werden können, ist der Flugbestätigung zu entnehmen.
In Einzelfällen und bei bestimmten Wetterlagen kann es dazu kommen, dass die Prognosen für Wolkenuntergrenzen und Sichtweiten sich im Laufe eines Tages derart signifikant ändern, dass aus vorhergesagtem „ordentlichem Sichtflugwetter“ letztendlich Instrumentenflugbedingungen werden, bei welchen keine Hubschrauberflüge durchgeführt werden dürfen.
Wir bitten in diesem Fall um Ihr Verständnis, da auch wir uns auf die Spezialisten vom DWD verlassen und deren Prognosen als Entscheidungsgrundlage verwenden müssen.
Selbstverständlich koordinieren wir in solch einem Fall gerne einen neuen Flugtermin mit Ihnen, ohne dass Ihnen hierdurch Nachteile entstehen.
Unsere Rundflüge sind stark an die Flugwetterbedingungen gebunden. Daher finden diese hauptsächlich in den Monaten April bis Oktober statt. Vereinzelt werden Termine auch in den Wintermonaten angeboten. Jedoch kann es zu dieser Jahreszeit deutlich häufiger zu kurzfristigen, wetterbedingten Absagen kommen.
Sollten wir Ihren Flug aufgrund des Wetters, technischen Gründen oder wegen Luftraumbeschränkungen durch die Deutsche Flugsicherung DFS absagen müssen, erhalten Sie selbstverständlich neue Terminvorschläge von uns. Diese können Sie dann erneut bestätigen oder ablehnen.
Zutritt zum Sicherheitsbereich und damit auch zum Vorfeld haben ausschließlich Fluggäste. Allerdings gibt es die Möglichkeit, dass Begleitpersonen während des Fluges im Café Himmelschreiber – direkt neben dem Geschäftsfliegerzentrum – warten. Von dort aus hat man einen direkten Blick auf das Vorfeld des Hamburger Flughafens.
FAQ zum Einführungsflug (selber Fliegen)
Tickets für Einführungsflüge können direkt über unseren Shop gebucht werden. Abweichende Lieferadressen können im Bestellvorgang angegeben werden.
Nach der Bestellung erhält der Käufer das Tickets in einem Geschenkumschlag zusammen mit der Rechnung von uns auf dem Postwege. Jedem Ticket liegt ein Formular „Fluganmeldung“ bei. Dieses ist vom Fluggast unmittelbar nach Ticketerhalt auszufüllen und per E-Mail oder Fax an uns zurückzuschicken.
Sobald uns die ausgefüllte Fluganmeldung vorliegt und die dazugehörige Rechnung beglichen wurde, ist der Fluggast in unserer Datenbank erfasst. Ab diesen Zeitpunkt erhält er von uns regelmäßig Terminvorschläge für den Flug, die von ihm entsprechend abgelehnt oder bestätigt werden müssen.
Bestätigt der Fluggast einen Termin oder wurde bereits bei Ticketbuchung ein fester Termin vereinbart, erhält der Fluggast 3-4 Tage vor Abflug von uns eine Flugbestätigung mit allen Details sowie einer Anfahrtsbeschreibung per E-Mail.
Unsere Schulungshubschrauber werden hauptsächlich für die Ausbildung von Privat- und Berufspiloten eingesetzt.
Eine freie Terminwahl ist daher nur vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Hubschraubers und Fluglehrers möglich.
Daher erhält der Teilnehmer im Regelfall von uns eine Auswahl an Terminen und kann diese annehmen oder ablehnen.
Wenn Sie einen Einweisungsflug mit konkretem Wunschtermin buchen möchten, kontaktieren Sie uns bitte unbedingt VOR der Buchung, um die Verfügbarkeit des Hubschraubers und Fluglehrers abzuklären.
Flüge können ein Jahr ab Ausstellung des Flugtickets angetreten werden.
Sollte Ihnen die Teilnahme innerhalb dieses Zeitraums nicht möglich sein, kontaktieren Sie uns bitte unbedingt vor
Ablauf der auf dem Ticket angegebenen Gültigkeit, sodass wir eine
Verlängerung veranlassen können. Voraussetzung für eine Verlängerung
ist, dass uns das ausgefüllte Formular „Fluganmeldung“ innerhalb des
Gültigkeitszeitraums übermittelt wird. Für die Verlängerung fallen keine
Gebühren an, allerdings behalten wir uns im Falle einer
Ticketpreiserhöhung vor, den Differenzbetrag zwischen Kaufpreis und
Ticketpreis zum Zeitpunkt des Ablaufs in Rechnung zu stellen.
Beispiel:
Das Flugticket wurde in 12/2022 für 209€
gekauft und soll in 12/2023 um 6 Monate verlängert werden. Aufgrund erheblich gestiegener Kraftstoffpreise
und Landegebühren liegt der Ticketpreis in 12/2023 bei 229€. Somit würden wir bei
einer Verlängerung 20,00€ in Rechnung stellen.
Das Produkt ist so konzipiert, dass für die Teilnahme keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind und nahezu jedermann daran teilnehmen kann. Alle nötigen Informationen werden während der Theorieeinweisung und beim anschließenden Flug vermittelt.
Unsere Einführungsflüge finden, je nach Verfügbarkeit, mit Turbinenhubschraubern vom Typ MD Helicopters MD500 oder Bell 206 Jet Ranger III statt. Diese Helikopter verfügen an beiden Cockpit-Sitzen über eigenständige und vollwertige Steuereinheiten – ähnlich wie in einem Fahrschulauto, nur dass der Fluglehrer ein zusätzliches Lenkrad (hier Stick genannt) hat und Fehleingaben des Teilnehmers damit übersteuern kann.
Der Fluglehrer kann bei Bedarf also jederzeit in die Steuereingaben des Teilnehmers eingreifen und Fehler korrigieren.
Unsere Einführungsflüge sind stark an die Flugwetterbedingungen gebunden. Daher finden diese hauptsächlich in den Monaten Mai-Oktober statt. Natürlich sind grundsätzlich auch Flüge in den Wintermonaten möglich. Jedoch kann es zu dieser Jahreszeit deutlich häufiger zu kurzfristigen, wetterbedingten Absagen kommen.
Sollten wir Ihren Flug aufgrund des Wetters, technischen Gründen oder wegen Luftraumbeschränkungen durch die Deutsche Flugsicherung DFS absagen müssen, erhalten Sie selbstverständlich neue Terminvorschläge von uns. Diese können Sie dann erneut bestätigen oder ablehnen.
Sie erhalten 3-4 Tage vor Abflug von uns eine Flugbestätigung mit allen Details sowie einer Anfahrtsbeschreibung per E-Mail. Bis zu diesem Zeitpunkt kann ein Flugtermin durch den Fluggast abgesagt und/oder auf einen anderen Termin verschoben werden.
Da mit Übersendung der Flugbestätigung die Gruppenzusammenstellung und Tagesplanung final abgeschlossen ist, kann ab diesem Zeitpunkt ein Termin durch den Kunden nicht mehr abgesagt oder verschoben werden.
Allerdings besteht bis zum Flugtag die Möglichkeit, dass der Kunde das Ticket auf eine andere Person überträgt.
Die Einführungsflüge sind aus Sicht eines Fluglehrers der Anfängerschulung gleichzusetzen.
Um Fehler des Teilnehmers korrigieren zu können, ist ein gewisser Triebwerks-Leistungsbedarf erforderlich. Um ausreichend Leistungsreserven zu haben, muss der Hubschrauber bei der Anfängerschulung so leicht wie möglich sein, weshalb hier leider kein Mitflug von Begleitpersonen möglich ist.
Zutritt zum Sicherheitsbereich und damit auch zum Vorfeld haben ausschließlich Fluggäste. Allerdings gibt es die Möglichkeit, dass Begleitpersonen während des Fluges im Café Himmelschreiber – direkt neben dem Geschäftsfliegerzentrum – warten. Von dort aus hat man einen direkten Blick auf das Vorfeld des Hamburger Flughafens.
Unsere Einführungsflüge finden ausschließlich unter Sichtflugregeln (VFR) statt. Hierfür hat der Gesetzgeber konkrete Wetterminima (VMC) definiert, welche von uns zwingend einzuhalten sind. Entscheidend für die Durchführbarkeit des Fluges sind:
- Wolkenuntergrenzen
- Sichtweiten
- signifikante Wettererscheinungen (z.B. Gewitter, starker Niederschlag, Vereisungsbedingungen)
- Wind / Turbolenz
Für eine möglichst genaue Wettervorhersage, holen wir stets am Morgen des jeweiligen Flugtermins eine Beratung über den Deutschen Flugwetterdienst (DWD) ein. Daher sind alle Fluggäste angehalten, die Durchführbarkeit ihres Fluges am konkreten Flugtermin vorab telefonisch mit uns abzuklären. Ab wie viel Uhr die Informationen bei uns unter welcher Telefonnummer abgefragt werden können, ist der Flugbestätigung zu entnehmen.
In Einzelfällen und bei bestimmten Wetterlagen kann es dazu kommen, dass die Prognosen für Wolkenuntergrenzen und Sichtweiten sich im Laufe eines Tages derart signifikant ändern, dass aus vorhergesagtem „ordentlichem Sichtflugwetter“ letztendlich Instrumentenflugbedingungen werden, bei welchen keine Hubschrauberflüge durchgeführt werden dürfen.
Wir bitten in diesem Fall um Ihr Verständnis, da auch wir uns auf die Spezialisten vom DWD verlassen und deren Prognosen als Entscheidungsgrundlage verwenden müssen. Selbstverständlich koordinieren wir in solch einem Fall gerne einen neuen Flugtermin mit Ihnen, ohne dass Ihnen hierdurch Nachteile entstehen.
FAQ zu Fotoflügen
Fotoflüge fallen aus rechtlicher Sicht unter den Bereich „Arbeitsflüge“.
Das bedeutet jedoch nicht, dass bei einem normalen Rundflug nicht fotografiert werden kann. Allerdings ist es bei Flügen mit professionellen Fotografen meist erforderlich, dass eine Tür ausgebaut, über einzelnen Objekten stationär geschwebt und bei Bedarf eine Tieffluggenehmigung eingeholt wird – dies ist im normalen Rundflugbetrieb grundsätzlich nicht möglich.
Aus diesem Grunde finden professionelle Fotoflüge nicht im Rahmen des normalen Rundflugbetriebs statt.
Welche Informationen benötigen wir von Ihnen:
- Wann soll der Flug stattfinden?
- Welche Flugzeit ist für das Projekt angesetzt?
- Welche Motive sollen fotografiert / gefilmt werden?
- Wird eine bestimmte Flughöhe für die Aufnahmen benötigt?
- Wieviele Personen gehören zum Foto- / Filmteam?
Falls Sie für Ihre Aufnahmen eine Tiefflugerlaubnis benötigen, ist für die Realisierbarkeit ebenfalls vorab Rücksprache mit uns zu halten. Die Kosten für solche eine Erlaubnis liegen erfahrungsgemäß zwischen 100€ und 250€ und werden nach Aufwand berechnet.
Nach gemeinsamer Besprechung aller relevanten Details, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot für Ihr Vorhaben.
Ja. Da während Fotofluges keine weiteren (fremde) Fluggäste mit an Bord sind, können Sie den Sitzplatz entsprechend Ihrer Erfordernisse frei wählen. Zu berücksichtigen ist dabei die Windrichtung, der Stand der Sonne und somit die Richtung, aus welcher ein Objekt später angeflogen wird.
Ja. Türen können geöffnet und ausgebaut werden, sofern dabei die Beschränkungen aus dem Flughandbuch eingehalten werden.
Selbstverständlich finden wir gemeinsam mit Ihnen einen neuen Flugtermin, sollte das Wetter am Flugtag nicht den Sichtflugwetterbedingungen oder Ihren Vorstellungen entsprechen. Eine kostenlose Verlegung ist allerdings nur möglich, wenn der Flug noch nicht angetreten wurde.
Sofern von der Flugverkehrskontrolle nicht anders vorgegeben, ist über besiedeltem Gebiet eine Flughöhe von 1000ft/300m über Grund und über unbesiedeltem Gebiet eine Höhe von 500ft/150m über Grund einzuhalten. Für Flüge über unbesiedeltem Gebiet kann zusätzlich eine Tiefflugerlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde eingeholt werden, um ein kurzzeitiges Unterschreiten der 500ft zu ermöglichen.
Wir sind spezialisiert auf den flugbetrieblichen Teil des Fotofluges. Aus diesem Grunde wird von uns lediglich das Luftfahrzeug mit einem erfahrenen Piloten für Luftbildaufnahmen gestellt.
Fotograf und Kameraequipment sind vom Kunden zu stellen, damit sichergestellt ist, dass die verwendete Hardware zu den individuellen Wünschen und erforderlichen Aufnahmen passt.
Sämtliches Kameraequipment muss gegen Herausfallen / Verlust gesichert sein. Objektiv-, Akku- und Speicherwechsel dürfen nur im Inneren des Hubschraubers erfolgen. Es dürfen sich keine losen Gegenstände im Innenraum des Hubschraubers, in Jacken- und Hosentaschen befinden.
Selbst bei vermeintlich angenehmen Außentemperaturen, kann es bei geöffneten Türen aufgrund der Zugluft recht schnell kalt werden. Daher ist auf winddichte und ausreichend dicke Kleidung zu achten.
Ferner erhalten Sie als Fotograf vor dem Flug eine erweitere Sicherheitseinweisung, um beispielsweise auch die Tür während des Fluges öffnen und schließen zu können.
FAQ zu Hochzeitsflügen
Da für Hochzeitsflüge meist eine Außenlandung erforderlich ist und von uns somit eine Außenstart- und Außenlandeerlaubnis für die entsprechende Landefläche bei der zuständigen Luftfahrtbehörde eingeholt werden muss, benötigen wir für die Beantragung mindestens 14 Werktage Vorlauf.
Je nach Standort benötigen wir für den Antrag der Erlaubnis:
- Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
- Einverständniserklärung der Ordnungsbehörde
- Einverständniserklärung der Naturschutzbehörde
Hierfür gibt es vorgefertigte Formulare, die von uns bereitgestellt und vom Kunden an die entsprechenden Stellen vor Ort weitergeleitet werden müssen.
Wir können mit unserem Hubschrauber auf allen für Hubschrauber zugelassenen Flugplätzen landen und starten.
Außenlandungen an einem Wunschort sind ebenfalls möglich, sofern sich die Landefläche in Ortsrandlage befindet, frei von Hindernissen und Tieren ist und die Luftraumstruktur eine Landung dort zulässt. Im besiedelten Stadtgebiet von Hamburg ist daher grundsätzlich keine Landung möglich. Dies ist ausschließlich der Luftrettung und der Polizei vorbehalten.
Hierzu ist keine pauschalisierte Aussage möglich. Eine Angebotserstellung erfolgt individuell und ist abhängig von Ihren Wünschen.
Bei der Angebotserstellung werden folgende Kostenpositionen berücksichtigt:
- Flugzeit vom Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel zu der gewünschten Landefläche und zurück zum Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel
- sämtliche Landegebühren
- Luftverkehrsteuer
- Gebühren für die Erteilung einer Außenstart- und Landeerlaubnis
- Standby-Zeit vor Ort, sofern der Hubschrauber länger als 15 Minuten für Fotoaufnahmen benötigt wird.
Sofern der Flug durch uns wetterbedingt abgesagt werden muss, erhalten Sie eine Erstattung des Rechnungsbetrags, wenn eine Umwandlung in ein anderes Produkt (z.B. exklusiver Rundflug zu einem späteren Zeitpunkt) nicht gewünscht ist.
Ausgenommen von der Erstattung sind bereits angefallene behördliche Gebühren, die in Zusammenhang mit der Beantragung einer Außenstart- und Landeerlaubnis stehen.
Gerne realisieren wir auch Extrawünsche, wie z.B. ein Hubschrauber-Fotoshooting nach der Landung mit Braut und Bräutigam sowie der Hochzeitsgesellschaft für Sie.
Auch ist der Mitflug eines Fotografen möglich, sodass schon während des Fluges Erinnerungen an diesen ganz besonderen Tag festgehalten werden können.
Sie haben noch andere Ideen oder Wünsche? Wir sind gespannt! Besprechen Sie Ihr Vorhaben gerne vorab telefonisch mit uns. Sie erreichen uns unter 04105 / 50 1000 8.
FAQ zu technischen Infos
Aktuell fliegen wir im Rundflugbetrieb mit einer Airbus Helicopter H120B – auch unter der Bezeichnung EC120B bekannt – und einem Bell 206 Jet Ranger III.
Die Einführungsflüge (Hubschrauber selber fliegen) werden mit Hubschraubern des Typs MD Helicopters MD500 oder Bell 206 Jet Ranger III durchgeführt.
Im Reiseflug fliegen wir zwischen 200 und 240km/h.
Der Hubschrauber wird von einem Turbinentriebwerk angetrieben und tankt Kerosin / Jet-A1.
Das hängt stark von der Anzahl und dem Gewicht der Passagiere ab. Bei vollem Tank haben wir eine Reichweite von etwa 3 Stunden oder 660km bei Windstille.
Das hängt, ähnlich wie beim Auto, stark von der Ausstattung ab. Grob kann man sagen, dass alle von uns eingesetzten Hubschrauber in der Neuanschaffung bei etwa 1.500.000€ Euro liegen.